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Pflichtteilsrecht

Kann ich als naher Angehöriger vollständig enterbt werden ?

Das deutsche Erbrecht sichert den nahen Angehörigen des Verstorbenen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass, den sog. Pflichtteil, zu. Dieser Fall tritt ein, wenn der Angehörige gesetzlicher Erbe ist und vom Verstorbenen enterbt wurde. Das Pflichtteilsrecht führt dann zu einem Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Dieser Anspruch tritt aber nicht von selbst ein, sondern muss aktiv geltend gemacht werden. Hier laufen Fristen.

Pflichtteilsberechtigte sind in erster Linie die Abkömmlinge, also die Kinder des Erblassers. Aber auch der Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben Pflichtteilsansprüche, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären.

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, das dem Pflichtteilsberechtigten zugestanden wäre, wenn er Erbe geworden wäre.

Man unterscheidet zwei Arten des Pflichtteilsanspruchs:

  • Der ordentliche Pflichtteilsanspruch, der aus dem Wert des zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses berechnet wird.
  • Der so genannte Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich danach richtet ob und wann der Verstorbene vor seinem Tod Teile seines Vermögens verschenkt hat.
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