Rechtsanwalt Weilheim // Rechtsanwaltskanzlei
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Grundsätzlich ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrags keine Schriftform vorgeschrieben. Ein Arbeitsvertrag kann somit ohne weiteres auch per Handschlag geschlossen werden.
Allerdings ist es dringend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vertragsbedingungen auch tatsächlich einig sind. Nicht selten entsteht bereits nach kurzer Zeit darüber Streit, wenn nicht klar ist, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, welche Zulagen oder Provisionen er zu erwarten hat oder welche Arbeitszeiten er zu leisten hat.
Nach dem Nachweisgesetz kann der Arbeitnehmer verlangen, dass spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber zu Papier gebracht werden. Davon sollte der Arbeitnehmer auch bestehen, um spätere Missverständnisse und daraus entstehenden Streit zu vermeiden.
Rechtsanwalt Christian Schulvater
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