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Jeglicher Umgang mit Betäubungsmitteln steht unter Strafe.
Dies umfasst den Erwerb, den Besitz, die Abgabe, die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch oder das Handel treiben mit Betäubungsmitteln.
Besonders drastisch ist die Bestrafung bei Handel treiben mit größeren Mengen an Rauschgift, der Einfuhr von Betäubungsmitteln, der Abgabe von über 21-Jährigen an unter-18-Jährige, oder wenn in einem der genannten Fälle Waffen mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist auch der Besitz kleiner Mengen weicher Drogen strafbar. Es wird stets ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das nur durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Strafrichters beendet werden kann.
Drogenberatungsstellen helfen bei der Suchtbekämpfung unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Anlaufstellen sind beispielsweise:
Rechtsanwalt Christian Schulvater
Bahnhofallee 2c
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