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Verfahrensablauf

Als Verdächtiger einer Straftat muss man damit rechnen, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Die ersten Ermittlungen werden in der Regel von der Polizei durchgeführt. Die Polizei agiert dabei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, die hinter den Ermittlungen steht. In diesem Verfahrensstadium werden Zeugen befragt, Beweise gesammelt und auch der Beschuldigte erhält die Gelegenheit, sich zu äußern. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist man lediglich verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen. Angaben zur Sache müssen nicht gemacht werden. Bei der Frage, ob es sinnvoll ist, auszusagen oder zu schweigen, kommt es stets auf den konkreten Fall an. Bei dieser Entscheidung kann ein Rechtsanwalt eine wertvolle Hilfe sein.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder weiter betrieben wird.

Wenn es zu keiner Einstellung kommt, kann die Staatsanwaltschaft bei einfach gelagerten Vergehen im Erwachsenenstrafverfahren einen Strafbefehl beantragen. Wenn das Gericht einen solchen Strafbefehl erlässt, hat dieser die Wirkung eines Urteils. Wenn der Betroffene damit nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Auch bei dieser Entscheidung ist ein Rechtsanwalt eine gute Entscheidungshilfe.

In den anderen Fällen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage zum zuständigen Gericht, das die Anklageschrift dem Betroffenen zustellt und einen Verhandlungstermin bestimmt.

Für eine gut geplante und vorausschauende Verteidigung ist es von Vorteil, wenn ein Rechtsanwalt bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit hat, auf die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Einfluss zu nehmen. Die frühzeitige Beauftragung hilft nicht selten, weitere Probleme zu vermeiden.

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