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Fahrerlaubnisrecht

Der Ablauf einer Sperrfrist führt nicht automatisch zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Der Verlust der Fahrerlaubnis nach einem verkehrsrechtlichen Vergehen kann auf zweierlei Arten erfolgen.

Bei leichten Vergehen, die mit Bußgeldern belegt sind, wird unter Umständen ein Fahrverbot erteilt. Für die Dauer des Fahrverbots darf man keine Kraftfahrzeuge führen und muss den Führerschein in amtliche Verwahrung (Polizei / Staatsanwaltschaft) geben. Mit Ablauf des Fahrverbots erhält man den Führerschein zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und der Verwaltungsbehörde anordnen, für eine gewisse Dauer – nicht unter 6 Monate – keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (Sperrfrist).

Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann oder muss in bestimmten Fällen die Fahrerlaubnis entziehen, wenn körperliche Mangel bestehen oder das Punktekonto voll ist. In diesen Fällen erhält man seinen Führerschein nicht wieder zurück, sondern muss ihn zu Ablauf der Sperrfrist mit allen Führerscheinklassen neu beantragen. Daran sind in der Regel Voraussetzungen geknüpft. Wenn die Fahrerlaubnis beispielweise wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 1,6 Promille entzogen wurde, bedarf es einer positiven Begutachtung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Das bedarf einiges an Vorbereitung, Disziplin und Beratung.

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