Rechtsanwalt Weilheim // Rechtsanwaltskanzlei
Was kann ich tun, wenn ich benachteiligt werde?
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen eines Mitarbeiters zu treffen. Dies führt soweit, dass sich ein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen kann, wenn er hiergegen verstößt.
Rechtsanwalt Christian Schulvater
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