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Erbschaftsausschlagung

Was tun, wenn ich gar nicht erben will ?

Wegen der Prinzipien der Gesamtrechtsnachfolge und des Vonselbsterwerbs kann man Erbe werden, ohne es zu wollen. Hinzu kommt, dass erben nicht immer bedeuten muss, Vermögen zu erhalten.

Wenn der Erblasser verschuldet ist, „erbt“ man letztlich die Schulden. Wenn von vorneherein bekannt ist, dass der Erblasser verschuldet ist, kann es ratsam sein, bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch eine Erbschaftsausschlagung den überschuldeten Nachlass los zu werden. Allerdings ist zu beachten, dass hierfür Fristen laufen.

Die Ausschlagung kann nur innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt. Es ist somit bei bekannt werden eines möglichen Erbfalles große Eile geboten, wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll.

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