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Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das Kerngesetz des Strafrechts, das von zahlreichen weiteren strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. BtmG) ergänzt wird. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde (§ 1 StGB). Während beim Erwachsenenstrafrecht tatsächlich das Bestrafen im Vordergrund ist, steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt.
Das Jugendstrafverfahren weicht in einigen Punkten vom regulären Strafverfahren ab, um den Jugendlichen sowohl zu schützen, als auch erneuten Straftaten eines Jugendlichen entgegenzuwirken.
Als Verdächtiger einer Straftat muss man damit rechnen, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die ersten Ermittlungen werden in der Regel von der Polizei durchgeführt. Die Polizei agiert dabei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, die hinter den Ermittlungen steht.
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Jeglicher Umgang mit Betäubungsmitteln steht unter Strafe. Dies umfasst den Erwerb, den Besitz, die Abgabe, die Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch oder das Handel treiben mit Betäubungsmitteln. Besonders drastisch ist die Bestrafung bei Handel treiben mit größeren Mengen an Rauschgift, der Einfuhr von Betäubungsmitteln, der Abgabe von über 21-Jährigen an unter-18-Jährige, oder wenn in einem der genannten Fälle Waffen mitgeführt werden.
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Rechtsanwalt Christian Schulvater
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