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Erbrecht - Übersicht:

Nach unserer Rechtsordnung soll sichergestellt werden, dass ein Vermögen auch nach dem Tod nicht verloren geht.

Aus diesem Grund folgt das deutsche Erbrecht zwei Prinzipien:

  • Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge:
    Danach geht das Vermögen des Verstorbenen (Erblasser) als Ganzes unmittelbar auf den oder die Erben über. Es wird also nie nur ein Teil eines Vermögens (Haus, Auto, Bankkonto), vererbt, sondern immer das ganze Vermögen mit allem Drum und Dran.
  • Das Prinzip des Vonselbsterwerbs:
    Mit dem Tode des Erblassers geht der Nachlass automatisch auf den oder die Erben über.

Es empfiehlt sich, bei Fragen rund ums Erbrecht einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind in der Regel geringer, als der Schaden, den man hat, wenn Fehler gemacht werden. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihr Recht verständlich zu machen und für Sie durchzusetzen.

Im Folgenden greife  ich einige Stichworte auf, die im Zusammenhang mit dem Erbrecht oftmals genannt werden.
 

Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach so genannten Ordnungen. Ob man gesetzlicher Erbe wird oder nicht, hängt davon ab, in welchem Verhältnis („Ordnung“) man zu dem Verstorbenen steht.
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Letztwillige Verfügungen (Testament und Erbvertrag)

So bestimme ich selbst, was mit meinem Nachlass geschieht. Jedem steht das Recht zu, seine Erben selbst durch Testament oder Erbvertrag nach seinen persönlichen Vorstellungen zu bestimmen. Hierfür kann es viele verschiedene Gründe geben.
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Erbschaftsausschlagung

Was tun, wenn ich gar nicht erben will? Wegen der Prinzipien der Gesamtrechtsnachfolge und des Vonselbsterwerbs kann man Erbe werden, ohne es zu wollen. Hinzu kommt, dass erben nicht immer bedeuten muss, Vermögen zu erhalten.
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Pflichtteilsrecht

Kann ich als naher Angehöriger vollständig enterbt werden? Das deutsche Erbrecht sichert den nahen Angehörigen des Verstorbenen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass, den sog. Pflichtteil, zu. Dieser Fall tritt ein, wenn der Angehörige gesetzlicher Erbe ist und vom Verstorbenen enterbt wurde.
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Vorweggenommene Erbfolge

Für immer mehr Menschen ist das Geben „von warmer Hand“ zu einer wichtigen Alternative zum Vererben geworden. Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man diejenigen Rechtsgeschäfte, mit denen ein künftiger Erblasser schon zu Lebzeiten sein Vermögen oder Teile davon auf künftige „Erben“ überträgt.
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Erbschaftsteuerrecht

Zum 01.01.2009 wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht reformiert und durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 01.01.2010 bereits wieder überarbeitet. Für Erbfälle ab dem 01.01.2010 gelten folgende Regelungen.
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