Rechtsanwalt Weilheim // Rechtsanwaltskanzlei
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, geringfügige Trunkenheitsfahrten, aber auch falsche Ladungssicherung oder mangelnde technische Einrichtungen am Fahrzeug sind die Schwerpunkte im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Abs. 1 OWiG).
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf der Verkehrs-Seite der Polizeihomepage.
Rechtsanwalt Christian Schulvater
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