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Arbeitsrecht - Übersicht:

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Viele Streitfälle ergeben sich bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer müssen darauf achten, dass hier Fristen laufen können, deren Nichtbeachtung meist zu Rechtsverlusten führen. Da solche Fristen im Arbeitsrecht häufig sehr kurz ausgestaltet sind, empfiehlt es sich, möglichst früh anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die vor dem Arbeitsgericht auszutragen sind, muss jede Partei in der ersten Instanz ihre (Anwalts-) kosten selbst tragen. Der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung ist hier, wie auch in anderen Rechtsgebieten, von großem Vorteil. Nehmen Sie mit und Kontakt auf, wir kümmern uns um Ihre Probleme.
 

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Grundsätzlich ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrags keine Schriftform vorgeschrieben. Ein Arbeitsvertrag kann somit ohne weiteres auch per Handschlag geschlossen werden.
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Das befristete Arbeitsverhältnis

Mit Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat der Gesetzgeber die befristeten Arbeitsverhältnisse neu geregelt. Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen von zwei Arten der Befristung.
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Mobbing und allgemeine Fragen des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Was kann ich tun, wenn ich benachteiligt werde? Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt.
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Urlaub

Jeder Angestellte hat Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Urlaub, mindestens jedoch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, bezogen auf eine Sechstagewoche.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung, wenn es nicht stillschweigend oder einvernehmlich fortgeführt wird. Ein weiterer Beendigungsgrund ist das erreichen des Renteneintrittsalters.
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