Rechtsanwalt Weilheim // Rechtsanwaltskanzlei
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung, wenn es nicht stillschweigend oder einvernehmlich fortgeführt wird. Ein weiterer Beendigungsgrund ist das erreichen des Renteneintrittsalters.
Andernfalls werden Arbeitsverhältnisse durch einvernehmliche Beendigung oder durch Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss sich der Arbeitnehmer stets überlegen, ob er sich hiergegen zur Wehr setzen möchte. Dies kann mit einer Kündigungsschutzklage erfolgen. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass in der Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhoben werden kann. Um die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage auszuloten, die nicht selten zu einer Abfindung führt, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.
Rechtsanwalt Christian Schulvater
Bahnhofallee 2c
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